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VG Oldenburg, 26.11.1986 - A 76/86 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Oldenburg, 03.09.2013 - 12 B 5333/13
Berufsausübungsregelung; Betreiberwechsel; Enteignung; Geldspielautomat; …
Soweit auf die Entscheidungen zu Änderungen von § 3 Abs. 3 der Spielverordnung vom 11. Dezember 1985 verwiesen wird (vgl. u.a. VG Oldenburg, Urteil vom 26. November 1986 - VG A 76/86 -, GewArch 1987, S. 196), ergibt sich hieraus keine andere rechtliche Wertung für den vorliegenden Fall. - OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.1992 - 11 A 11775/91
Kombinationsverbot; Spielhallen; Geldgeräte; Warenspielgeräte ; …
Andererseits sprechen aber insbesondere der Wortlaut des § 3 Abs. 3 Satz 1 SpielV, aber auch die für die Festlegung einer 10jährigen Übergangszeit maßgeblichen Gesichtspunkte (Amortisation der Investitionen, Laufzeit der Miet- bzw. Pachtverträge) dafür, daß die Übergangsregelung betriebs- und nicht betreiberbezogen ist, also auch für den Nachfolger des ursprünglichen Betriebsinhabers gilt, sofern keine - wesentlichen - Veränderungen an den Räumlichkeiten und der Zahl der Spielgeräte vorgenommen worden ist (in diesem Sinne VG Oldenburg, U.v. 26.11.1986, GewArch 1987, 196;… Landmann/Rohmer, GewO, Bd. 2, Rdnr. 5 f. zu § 3 SpielV - Gliederungsnr. 220 - Alfred Dickersbach, Die Änderung des Spielrechts durch die Verordnung zur Änderung der Spielverordnung vom 11. Dezember 1985, NVwZ 1986, 452, vgl. auch BVerwG, U.v. 09.10.1984, NVwZ 1985, 269, zugunsten eines räumlichen Spielhallenbegriffs).